Verschiedenes Tiefkühlgemüse und -obst wird in Plastikschüsseln präsentiert.

Lebensmittel A-Z

Tiefkühlkost und Speiseeis

Quelle: PhotoSG - Adobe Stock

Hier finden Sie Informationen zur Lagerung, Haltbarkeit und Verwertung von Tiefkühlkost und Speiseeis. So reduzieren Sie ganz einfach Lebensmittelabfälle und genießen den vollen Geschmack. 

Lagerung

Bei der Lagerung von Tiefkühlprodukten ist darauf zu achten, dass die Kühlkette nach Möglichkeit nicht unterbrochen wird. Nutzen Sie deshalb idealerweise eine Kühltasche auf dem Weg von der Gefriertruhe des Supermarkts bis nach Hause.  

 

Tiefkühlprodukte sollten möglichst frisch eingefroren und gut luft- und wasserdicht verpackt werden, um Qualität und Haltbarkeit zu sichern. Warme Speisen sollten zunächst abkühlen, bevor sie bei -18 Grad Celsius eingefroren werden.  

 

Gefrierbrand und Eiskristallbildung entstehen meist durch Kontakt mit Luft oder Temperaturschwankungen. Sie beeinträchtigen Geschmack, Textur und Nährwert, sind jedoch nicht zwingend gesundheitsgefährdend. Um sie zu vermeiden, sollte Tiefkühlkost stets luftdicht verpackt und Temperaturänderungen vermieden werden. Die Gefriertruhe sollte regelmäßig gereinigt, getrocknet und überprüft werden – inklusive Haltbarkeitskontrolle der Produkte. 

 

Wichtig ist auch ein langsames und schonendes Auftauen – idealerweise im Kühlschrank, nicht bei Raumtemperatur.   

 

Bei Speiseeis empfiehlt es sich, vorportioniert einzufrieren, um nur benötigte Mengen zu entnehmen. Entnehmen Sie andernfalls zügig die gewünschte Menge Eis und stellen Sie die restliche Packung zurück in die Tiefkühltruhe.  

 

Die Gefriertruhe sollte nicht überfüllt sein und stets ausreichend gekühlt sein.  

Haltbarkeit

Damit Tiefkühlprodukte das auf der Verpackung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erreichen können, muss das jeweilige Tiefkühlgerät eine Temperatur von -18 Grad Celsius aufweisen.  

 

Für selbst eingefrorene Lebensmittel gelten allgemeine Richtwerte, die Sie den jeweiligen Lebensmitteln im Lebensmittel A-Z entnehmen können. Bei industriell gefrorenen Produkten können Sie sich am MHD orientieren. Tiefkühlpizza ist ca. 12 Monate haltbar, Pommes bis zu 18 Monate, Brot etwa ein halbes Jahr – wobei Geschmack und Konsistenz bei längerer Lagerung leiden können. Produkte mit veränderter Farbe oder Geruch sollten gut erhitzt oder im Zweifel entsorgt werden. 

 

Speiseeis ist ebenfalls lange haltbar, sofern die Kühlkette durchgehend eingehalten wurde. Auch nach Ablauf des MHD kann Eis häufig noch verzehrt werden, verliert jedoch an Geschmack. Die Haltbarkeit richtet sich nach der Lagerungstemperatur: Bei -18 Grad Celsius kann Eis mehrere Monate genießbar bleiben.  

Wann sind Tiefkühlkost und Speiseeis verdorben?

Gefrierbrand (weiße oder rot-bräunliche Verfärbungen) ist ein häufiges Anzeichen für Qualitätsverlust, nicht aber zwingend für Verderb. Bei stark verändertem Geruch, Geschmack oder Aussehen – insbesondere bei Schimmel oder auffälligen Konsistenzen – sollten die Lebensmittel entsorgt werden. 

 

Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse weisen im verdorbenen Zustand Flecken, Verfärbungen oder unangenehmen Geruch auf. Bei Milchprodukten und Teigwaren sind ranzige oder säuerliche Noten ein Hinweis auf Verderb. Aufgetaute Lebensmittel sollten daher vor dem Verzehr auf Geruch, Geschmack und Konsistenz geprüft werden. 

 

Bei Speiseeis deutet eine gummiartige Schicht oder säuerlicher Geschmack auf Verderb hin. Eiskristalle auf oder im Eis können auf eine unterbrochene Kühlkette hinweisen. In diesem Fall besteht die Gefahr von Keimbildung – das Eis sollte dann nicht mehr verzehrt werden. 

Verwertung von Resten 

Reste von aufgetauter Tiefkühlkost können kreativ weiterverarbeitet werden – etwa in Eintöpfen, Pfannengerichten oder Aufläufen. Wichtig ist dabei, dass aufgetaute Produkte nicht erneut eingefroren werden. 

 

Durch Kombination mit frischen Zutaten lassen sich wertvolle Lebensmittel retten und schmackhafte Gerichte zaubern. 

Saison und Regionalität 

  • Ob das Produkt aus Ihrer Region stammt, können Sie zum Beispiel an der Kennzeichnung mit dem „Regionalfenster“ erkennen. Das Label, welches vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ins Leben gerufen wurde, gibt Ihnen Auskunft über den Herkunfts- und Verarbeitungsort eines Produktes.    

  • Weitere Infos zum „Regionalfenster“ finden Sie hier

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