Gebratene Pilze in einer Pfanne mit Petersilie garniert
Schon gewusst?

Bloß nicht aufwärmen?

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Aufgewärmte Pilze sind giftig und Spinat wirkt krebserregend – um die Resteverwertung ranken sich Mythen. Doch richtig gelagert und gekocht dürfen Reste ein zweites Mal auf den Tisch.

Aufwärmen ist praktisch und geht schnell. Bei einigen Lebensmitteln gibt es jedoch eine tief sitzende Angst vor der Resteverwertung.

Pilze verderben wegen ihres hohen Wassergehalts schnell. Doch seit es Kühlschränke gibt, kann man sie – auch gegart – problemlos ein bis zwei Tage aufbewahren. Reste von Pilzgerichten, egal ob Champignons, Pfifferlinge oder Waldpilze, kann man ohne Bedenken aufwärmen, man muss lediglich einige Dinge beachten.

1. Pilzgerichte nach der Zubereitung rasch abkühlen lassen.
2. Bei 2 °C bis 4 °C im Kühlschrank aufbewahren (untere Glasplatte).
3. Beim Wiederaufwärmen eine Mindesttemperatur von 70 Grad beachten und alles gut durcherhitzen.

Auch Spinat darf man wieder aufwärmen. Hier gilt ebenfalls: Abkühlen lassen und dann direkt ab in den Kühlschrank. Denn bei niedrigen Temperaturen können sich Bakterien nicht ausbreiten und giftiges Nitrit kann nicht entstehen – anders als zu Großmutters Zeiten. Damals fehlte der Kühlschrank und Speisereste wurden zum Beispiel auf der zu warmen Kellertreppe gelagert.

Auch die Angst vor aufgewärmtem Fisch stammt aus der Zeit vor der Erfindung des Kühlschranks. Fisch ist zwar aufgrund des hohen Wasser- und Eiweißgehalts, genau wie Pilze, ein leicht verderbliches Lebensmittel. Doch wenn man sein Fischgericht gut kühlt, kann man ohne Bedenken ein zweites Mal davon essen. Im Kühlschrank ist der beste Ort die unterste Glasplatte über dem Gemüsefach, weil es dort am kältesten ist. Dort sollten leicht verderbliche Lebensmittel wie Spinat oder Fisch in einem verschlossenen Behälter oder abgedeckt lagern, so halten sie sich bei zwei bis vier Grad Celsius maximal zwei Tage. Beim Aufwärmen darauf achten, dass die Reste für zwei Minuten bei mindestens 70 Grad Celsius gut durcherhitzt werden.

Fünf Grundregeln lassen sich auf alle gekochten Reste anwenden, damit man sie gefahrlos wieder aufwärmen kann:

1. Gerichte abkühlen lassen und dann direkt in den Kühlschrank stellen.
2. Im Kühlschrank abdecken oder in luftdicht verschlossenen Behältern aufbewahren.
3. Kühlungsempfehlungen beachten.
4. Beim Aufwärmen darauf achten, dass die Reste überall bei mindestens 70 Grad Celsius für zwei Minuten gut durcherhitzt werden.
5. Den Kühlschrank regelmäßig reinigen