Essenswagen mit Tabletts

Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region"

Quelle: AdobeStock – David Fuentes

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert regionale Projekte für eine gesunde und nachhaltige Ernährung.

Für die Unterstützung von Regionen bei einer gesunden und nachhaltigen Ernährung vor Ort stellt das BMEL bis zu 12 Millionen Euro bereit: Am 02. Juni ist der Modellregionenwettbewerb „Ernährungswende in der Region“ gestartet. Gefördert werden regionale Projekte – denn die Ernährungswende geht uns alle an!

Lebensmittelwertschätzung und Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Neben der Vernetzung der relevanten lokalen Akteur:innen, die zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist, sollten förderberechtigte Projekte unter anderem darauf abzielen, einen Beitrag zur Halbierung der Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 und zur Reduzierung der Lebensmittelverluste zu leisten. Die Förderprojekte sollten modellhaft sein und sich auch auf andere Regionen übertragen lassen.

Bundesernährungsminister Cem Özdemir: „Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen essen jeden Tag in der Kita, der Schule, in der Firma oder in der Pflegeeinrichtung. Dass hier gesundes und nachhaltiges Essen auf den Tisch kommt, das wollen wir fördern. Wir unterstützen mit dem Modellregionenwettbewerb die Menschen, die sich engagieren für regionale, saisonale Lebensmittel, möglichst aus Bio-Anbau, vom Acker auf den Teller. Sie kennen die Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort und können konkrete Veränderungen anstoßen oder schon vorhandene, gute Ansätze weiterentwickeln.“

Förderung beantragen

Der Wettbewerb hat ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt sollen Bewerbende Projektskizzen einreichen. Diese werden wettbewerblich begutachtet. Im zweiten Schritt werden die vielversprechendsten Projekte aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen, aber auch gesellschaftliche Initiativen sowie privatwirtschaftliche Organisationen, gegebenenfalls im Verbund mit Gemeinden, Städten und Kreisen. Diese Antragsberechtigten können ihre Projektskizzen spätestens bis zum 04. September 2023 um 12 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) elektronisch über das Internet-Portal easy-Online einreichen.

Weitere Informationen sowie den ergänzenden Handlungsleitfaden finden Sie hier.