Lebensmittelhandel beteiligt sich an Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels haben Mitte Juni 2020 eine Beteiligungserklärung unterzeichnet und sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um Lebensmittelabfälle zu verringern.

Die Beteiligungserklärung wurde im Rahmen des Dialogforums Groß- und Einzelhandel unterzeichnet. Das Forum zielt auf die systematische Verringerung von Lebensmittelabfällen in diesem Sektor in Deutschland ab und ist Teil der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Mit der Erklärung einigen sich die Unterzeichner:innen darauf, die Möglichkeiten zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in ihren Märkten und Betrieben auszuschöpfen und daran mitzuarbeiten, Lebensmittelabfälle entlang der Lebensmittelversorgungskette bis hin zu den Verbraucher:innen zu reduzieren. Außerdem tragen sie dazu bei, die bisherige Datenlage zur Lebensmittelverschwendung im Handel zu verbessern und vorhandene Datenquellen wie insbesondere die „Baseline 2015“ des Thünen-Instituts zu ergänzen.
 

Konkret einigten sich die Unternehmen auf verbindliche Maßnahmen und zusätzliche Wahlpflichtmaßnahmen.

 

Verbindliche Maßnahmen:

  • Weitergabe noch verkehrsfähiger Lebensmittel durch Kooperationen mit einer sozialen Einrichtung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (z.B. Gastronomiebetriebe)
  • Erfassung aussagekräftiger Lebensmittelabfalldaten und Verbesserung der Datenlage

 

Wahlpflichtmaßnahmen (die Unternehmen sollen mindestens vier der 13 Maßnahmen umsetzen und dabei alle drei Kategorien abdecken):

  • Maßnahmen an den Schnittstellen zu den Lieferanten:
    • Verkauf von Obst und Gemüse mit "Schönheitsfehlern",
    • Verbesserung der Zusammenarbeit im Umgang mit Retouren,
    • Förderung von Verpackungsinnovationen zur Verbesserung der Haltbarkeit von Produkten,
    • Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, beispielsweise durch (verstärkte) Einbindung von Lieferanten in Warenwirtschaftssysteme.
       
  • Interne Markt-Maßnahmen:
    • Preisreduzierter Verkauf von Waren mit knappem MHD, preisreduzierter Verkauf von Ultrafrischwaren (Brot, Obst und Gemüse) zum Ladenschluss,
    • nachfrageorientierte Auffüllung des Frischwarenangebots besonders zu frequenzschwachen Tageszeiten,
    • Integration des Themas "Reduzierung von Lebensmittelverschwendung" in Schulungen bzw. sonstigen Informationen für Mitarbeiter*innen,
    • Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Kundenkommunikation.
       
  • Verbesserung der Weitergabe nicht mehr verkaufs-, aber noch verzehrfähiger Lebensmittel, z.B. durch:
    • Innovative Demonstrations- und Modellvorhaben mit Start-Ups zur besseren Verwertung von Lebensmitteln,
    • Etablierung und Weiterentwicklung von Prozessroutinen bei der Bereitstellung und Abholung von Produkten, beispielsweise mit Hilfe digitaler Technologien,
    • finanzielle Unterstützung zum Aufbau bzw. zur Verbesserung der Infrastruktur der sozialen Einrichtungen,
    • Verbesserung der Qualitätssichtung von Produkten.