
Wer in Nicht-EU-Länder fährt oder mit dem Flugzeug reist, sollte sich mit ein paar Regeln vertraut machen.
Im Flugzeug: Was auf einem längeren Flug nicht fehlen sollte, ist ausreichender Reiseproviant. Allerdings gehören manche Lebensmittel nicht ins Handgepäck – nicht weil sie schlecht werden, sondern aufgrund der strengen Sicherheitsbestimmungen. Nicht regelkonforme Lebensmittel werden bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt und in aller Regel von den Mitarbeitenden der Flughäfen vernichtet. Wir klären auf, welche festen oder flüssigen Nahrungsmittel in den oder aus dem Urlaub mitgenommen werden dürfen.
Lebensmittel, die eine Mischung aus flüssigen und festen Bestandteilen sind, dürfen nur jeweils in Behältnissen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen mitgeführt werden. Darunter fallen neben Getränken unter anderem Brotaufstriche, Joghurt, Honig, Konserven, aber auch Weichkäse wie Camembert. Sie müssen, wie auch viele Kosmetikartikel, in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Ausgenommen davon ist Babynahrung wie Gläschen oder sogenannte "Quetschbeutel", aber nur in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge. Feste Lebensmittel wie Kekse und Müsliriegel, die Wurststulle, ein Stück Hartkäse oder auch Gemüse und Obst dürfen zumindest bei Reisen innerhalb der EU als Proviant ins Handgepäck. Größere Mengen gehören ins Check-in-Gepäck.
Fahrten ins Nicht-EU-Ausland: Wer mit dem Auto, dem Bus, der Bahn oder dem Wohnmobil in Nicht-EU-Länder fährt, sollte auf tierische Lebensmittel wie beispielsweise Milch, Käse, Joghurt, Fleisch, Wurst, Ei, Fischerzeugnisse oder Honig als Reiseproviant verzichten – auch als Brotbelag. Grund sind tierseuchen- oder hygienerechtliche Bestimmungen. Beim Grenzübertritt in das Drittland können deshalb Reisegepäckkontrollen („Kühlschrank-Kontrollen“) durchgeführt werden.
Reisen aus mit Nicht-EU-Ausland in die EU: Kehrt man aus dem Urlaub in einem Nicht-EU-Drittland in die EU zurück, ist die Einfuhr von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen wie Joghurt, Käse oder Wurst – sowohl im Hand- wie auch im Reisegepäck – verboten. Grund sind die strengen Bestimmungen gegen die Einschleppung von Tierseuchen. Süßigkeiten hingegen, die nur wenig Sahne oder Milch enthalten – zum Beispiel Schokolade, Kuchen und Kekse – werden akzeptiert. Ebenso Honig bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm pro Person (in getrennten Behältnissen bei Familien oder Gruppen). Ebenfalls können Fisch und Fischereierzeugnisse bis max. 20 kg pro Person oder ein einzelner ganzer Fisch, der auch schwerer sein darf, mitgenommen werden.
Fahrten innerhalb der EU: Bei Fahrten innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Beschränkungen bei der Mitnahme des Reiseproviants.