Weggeworfenes Obst und Gemüse

Lebensmittelabfälle in Deutschland

Berichterstattung an die EU

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Auf europäischer Ebene ergibt sich die Berichtspflicht über Lebensmittelabfälle aus der Abfallrahmenrichtlinie.

Die Abfallrahmenrichtlinie wird durch zwei Rechtsakte der EU-Kommission konkretisiert: Den Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 vom 3. Mai 2019 und den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 vom 28. November 2019. Darin sind unter anderem die Methoden erläutert, die zur Messung der Lebensmittelabfälle verwendet werden sollen.

Der erste Bericht für das Jahr 2020 wurde am 30.06.2022 an die EU übermittelt, die Folgeberichte sind jeweils ein Jahr später fällig. Alle vier Jahre sind Detailmessungen vorgeschrieben.

Bericht nach EU-Vorgaben

Der Bericht an die EU-Kommission wurde im Auftrag des für das Abfallrecht federführend zuständigen Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes vom Statistischen Bundesamt und mehreren Forschungsinstituten erstellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat diesen Prozess eng begleitet.
Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik baut auf den Vorgaben der EU-Kommission auf. Sie setzt - abweichend von der Baseline 2015, einer Studie des Thünen-Instituts - über alle Sektoren hinweg auf der Entsorgungsseite an und basiert auf den jährlich erhobenen Abfallstatistiken. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verankerung, ihrer regelmäßigen Durchführung und ihres hohen Qualitätsstandards besitzen diese amtlichen Statistiken eine hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft. Durch ergänzende Sortieranalysen sowie weiteren Erkenntnisquellen wurde der Anteil der Lebensmittelabfälle an den Gesamtabfällen ermittelt und die Menge der in den privaten Haushalten kompostierten Lebensmittelabfälle berücksichtigt. Nicht erfasst sind dagegen z. B. Verluste vor und während der Ernte bzw. Schlachtung, da sie rechtlich nicht als Lebensmittel definiert sind.
Zukünftig hat die Berichterstattung jährlich zu erfolgen. Eine gründliche Erhebung muss mindestens alle vier Jahre erfolgen. Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Berichterstattung finden Sie hier.

Quelle: BMEL
Was wird in der EU-Berichterstattung erfasst? Quelle: BMEL

Erste detaillierte Ergebnisse für das Jahr 2015

Bereits im Jahr 2019 legte das Thünen-Institut erstmals eine Annäherung an eine Gesamtbilanzierung vor, in der alle Lebensmittelabfälle von der Erzeugung bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern einbezogen wurden. Die sogenannte Baseline-Studie beruht auf der besten verfügbaren Datenlage zum Zeitpunkt der Untersuchung im Jahr 2015. Die Methode, mit der die Daten erhoben und berechnet wurden, berücksichtigt auf EU-Ebene vereinbarte Vorgaben. Beim Erstellen der Studie wurde dennoch deutlich: Auch, wenn die Daten zur Berechnung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette besser als in früheren Jahren verfügbar waren, bestanden Unsicherheiten in der Datenlage vor allem in den Bereichen Primärproduktion, Verarbeitung und Groß- und Einzelhandel, die auch die Fortschreibungsfähigkeit der Studie einschränken.